Aktivpension beschlossen
Die Aktivpension ist eine steuerliche Entlastung für freiwilliges Arbeiten im Alter. Wer in der Pension beruflich aktiv bleiben und etwas dazuverdienen will oder den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert davon.
Wichtig: Niemand muss länger arbeiten, nur wer kann und mag. Das gesetzliche Pensionsalter bleibt gleich, die reguläre Pension bleibt unangetastet. Es handelt sich um keine zusätzliche Pension, sondern eine steuerliche Entlastung.
Ab 1. Jänner 2027 können bis zu 1.250 Euro pro Monat, maximal 15.000 Euro im Jahr, steuerfrei bezogen werden. Für Beschäftigte entfällt der Beitrag zur Pensionsversicherung. Der Freibetrag gilt auch für Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte.
Es ist ein doppelter Nutzen: Menschen, die weiterarbeiten können und möchten, haben mehr von ihrem Einkommen. Zugleich bleiben erfahrene Fachkräfte länger im Erwerbsleben, ihre Erfahrung und ihr Wissen bleiben erhalten.
Voraussetzungen für die Aktivpension sind das Regelpensionsalter, ein Anspruch auf Alterspension sowie notwendige Versicherungszeiten. Bei Männern sind es 40 Jahre, bei Frauen zunächst 34 Jahre, die bis 2033 auf 40 ansteigen.
Viele Menschen freuen sich auf ihren Ruhestand und möchten ihn genießen. Das sei ihnen von Herzen vergönnt. Andere möchten auch im Alter länger beruflich aktiv bleiben. Ihnen bleibt künftig deutlich mehr von ihrem zusätzlichen Einkommen.