Günstiger-Strom-Gesetz
Nach intensiven Verhandlungen und der Berücksichtigung von knapp 600
Stellungnahmen aus Bevölkerung und Wirtschaft wurde das „Günstiger-Strom-
Gesetz“ mit den Stimmen der Grünen beschlossen. Es gilt als größte Reform
seit über 20 Jahren.
Der Strommarkt verändert sich rasant. Mit seinen rund 150 Seiten und 191
Paragrafen schafft das Gesetz nun einen klaren Rechtsrahmen. Es soll
insbesondere Haushalte und Wirtschaft spürbar entlasten, für stabile Netze
sorgen sowie die Versorgung sicherstellen.
Das Wichtigste in Kürze:
Sozialtarif fixiert: rund 600.000 Menschen profitieren davon, für die ersten
2.900 kWh gilt künftig ein Preis von 6 Cent pro kWh, Einsparungen von etwa
300 Euro pro Jahr
keine Gebühren für kleine Einspeiser: Anlagen bis 20 kW bleiben kostenfrei,
darüber hinaus fallen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 0,5 Euro pro
mWh an das sind 0,05 Cent pro kWh.
faire Kostenverteilung: große Einspeiser beteiligen sich am Netzausbau,
Batteriespeicher werden entlastet, wenn sie netzdienlich eingesetzt werden
Preis-Runter-Garantie: sinkende Einkaufspreise müssen von
Energieversorgern innerhalb von sechs Monaten an Haushalte
weitergegeben werden
Entlastung der Netze: bei Wind- und PV-Anlagen sind Spitzenkappungen
möglich – bis maximal 1 % der Jahresleistung
Erleichterungen für Energiegemeinschaften, um regionale und
gemeinschaftliche Strommodelle weiter zu stärken
Schutz vor Preisschocks: ab kommenden Jahr sollen 500 Mio. Euro zur
Strompreisdämpfung bereitstehen; langfristig soll ein 10-Cent-Deckel
Haushalte und Betriebe vor starken Preisanstiegen schützen
Ergänzend wurde ein neuer Überwachungsmechanismus für Energiepreise
beschlossen. Damit kann die Bundesregierung bei ungerechtfertigten
Preissteigerungen vorübergehend eingreifen.