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Günstiger-Strom-Gesetz

Nach intensiven Verhandlungen und der Berücksichtigung von knapp 600

Stellungnahmen aus Bevölkerung und Wirtschaft wurde das „Günstiger-Strom-

Gesetz“ mit den Stimmen der Grünen beschlossen. Es gilt als größte Reform

seit über 20 Jahren.

Der Strommarkt verändert sich rasant. Mit seinen rund 150 Seiten und 191

Paragrafen schafft das Gesetz nun einen klaren Rechtsrahmen. Es soll

insbesondere Haushalte und Wirtschaft spürbar entlasten, für stabile Netze

sorgen sowie die Versorgung sicherstellen.

Das Wichtigste in Kürze:

Sozialtarif fixiert: rund 600.000 Menschen profitieren davon, für die ersten

2.900 kWh gilt künftig ein Preis von 6 Cent pro kWh, Einsparungen von etwa

300 Euro pro Jahr

keine Gebühren für kleine Einspeiser: Anlagen bis 20 kW bleiben kostenfrei,

darüber hinaus fallen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 0,5 Euro pro

mWh an das sind 0,05 Cent pro kWh.

faire Kostenverteilung: große Einspeiser beteiligen sich am Netzausbau,

Batteriespeicher werden entlastet, wenn sie netzdienlich eingesetzt werden

Preis-Runter-Garantie: sinkende Einkaufspreise müssen von

Energieversorgern innerhalb von sechs Monaten an Haushalte

weitergegeben werden

Entlastung der Netze: bei Wind- und PV-Anlagen sind Spitzenkappungen

möglich – bis maximal 1 % der Jahresleistung

Erleichterungen für Energiegemeinschaften, um regionale und

gemeinschaftliche Strommodelle weiter zu stärken

Schutz vor Preisschocks: ab kommenden Jahr sollen 500 Mio. Euro zur

Strompreisdämpfung bereitstehen; langfristig soll ein 10-Cent-Deckel

Haushalte und Betriebe vor starken Preisanstiegen schützen

Ergänzend wurde ein neuer Überwachungsmechanismus für Energiepreise

beschlossen. Damit kann die Bundesregierung bei ungerechtfertigten

Preissteigerungen vorübergehend eingreifen.