Gefährderüberwachung – Werden wir jetzt alle bespitzelt?
Nein. Sondern wir schützen unsere Bevölkerung.
Extremismus und Terrorismus stellen eine enorme Herausforderung für westliche Demokratien dar. Auch Österreich bleibt davon nicht verschont. Wir befinden uns aktuell in der Terrorwarnstufe 4, also in einer Phase erhöhter Gefährdung. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat die Einführung der Gefährderüberwachung beschlossen. Diese ist streng geregelt und rechtlich kontrolliert. Die Sicherheit steht an oberster Stelle. Wir wollen potenzielle Gefährder stoppen, bevor etwas passiert.
Warum ist die Gefährderüberwachung notwendig?
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf eine gestiegene Bedrohung durch islamistischen Terrorismus im Zusammenhang mit Konflikten im Nahen Osten und rechtsextreme Entwicklungen im Inland, die oft im Verborgenen stattfinden. Wenn Extremisten moderne Technologien gezielt nutzen, braucht auch der Staat neue Werkzeuge. Diese dienen ausschließlich dem Schutz unserer Demokratie und der öffentlichen Sicherheit.
Wer wird überwacht?
Nur Personen, die als potenzielle Gefährder eingestuft werden – also Menschen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für die Planung oder Unterstützung schwerer staatsgefährdender Straftaten vorliegen. Dazu zählen etwa islamistische Terrorverdächtige oder rechtsextreme Akteure.
Was wird überwacht?
Überwacht wird die verschlüsselte Kommunikation dieser Gefährder – insbesondere über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal. Diese Dienste werden von Extremisten zunehmend zur Planung und Koordination genutzt, wodurch klassische Überwachungsmethoden wie zum Beispiel die reine Telefonüberwachung nicht mehr auseichen. Bisher war man wie beim Taylor Swift Konzert auf Hinweise aus dem Ausland angewiesen.
Was ist mit der privaten Kommunikation der Bevölkerung?
Die Gefährderüberwachung betrifft nicht die breite Bevölkerung. Sie darf ausschließlich zur Verhinderung von Terrordelikten und zur Abwehr von Angriffen auf die österreichische Verfassung eingesetzt werden. Eine Massenüberwachung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Überwachung?
Jede einzelne Maßnahme muss durch einen Drei-Richter-Senat des Bundesverwaltungsgerichts bewilligt werden. Zusätzlich wird sie vor und während der Durchführung durch den Rechtsschutzbeauftragten überwacht. Es wird von 25-30 Fällen pro Jahr ausgegangen, jede Überschreitung wird ans Parlament gemeldet. Die eingesetzte Software wird unter Einbindung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und juristischer Kontrolle verwendet.
Was bringt die Gefährderüberwachung?
Sie ermöglicht eine frühzeitige Gefahrenabwehr, damit Terroranschläge und verfassungsfeindliche Aktivitäten bereits im Vorfeld erkannt und verhindert werden können.
