Navi-Anbieter müssen Abfahrverbote anzeigen
Eine langjährige Forderung aus Tirol wurde im März-Plenum beschlossen: Anbieter von Navigationsgeräten müssen künftig zeitlich begrenzte Abfahrtsverbote verpflichtend anzeigen. Bei Verstößen drohen Strafen. Damit unterbinden wir gezielt, dass der Durchzugsverkehr auf niederrangige Straßen ausweicht und unsere Dörfer verstopft. Wie wichtig und notwendig dieses Gesetz ist, habe ich auch in meiner Rede betont.
Weitere Beschlüsse für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
E-Mopeds gelten künftig als Kraftfahrzeuge und müssen vom Radweg runter auf die Fahrbahn; strengere Regeln auch für E-Scooter: Helmpflicht unter 16, nur eine Person erlaubt, 0,5 Promille-Grenze; E-Bikes: Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre
Zufahrten zu verkehrsberuhigten Zonen in den Innenstädten können künftig automatisch und datenschutzkonform kontrolliert werden
Manipulationen bei der Führerscheinprüfung werden strenger bestraft – mit längeren Sperrfristen und Strafen für Personen im Hintergrund
Tunnel und Notfallmanagement: bei einem Blackout kann per Verordnung sichergestellt werden, dass Tunnel rechtskonform genutzt werden können, bisher war das nur für das Bundesstraßengesetz möglich
Als Mitglied im Verkehrsausschuss ist es mir ein besonderes Anliegen, in Wien auf die spezielle Situation entlang der Tiroler Transitrouten aufmerksam zu machen und an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten. Auf meine Initiative hin kommt es im April zu einem Austausch der Verkehrsausschüsse von Nationalrat und Landtag, Lokalaugenschein inklusive. Wer die Situation vor Ort erlebt, dem wird schnell klar, dass dringend weitere Entlastungen notwendig sind.