Ausnahmen für Tiroler Schützen.
Als ehemalige Marketenderin weiß ich aus eigener Erfahrung, mit wie viel Herzblut die vielen Tiroler Schützen ihr Brauchtum leben und für die Gemeinschaft einstehen. Meinem Nationalratskollegen Jakob Grüner und mir waren daher klare Regelungen für die Tiroler Schützenkompanien besonders wichtig.
Das Gesetz stellt nunmehr sicher: Die Mitglieder der Schützenvereine sind von der Waffenpasspflicht ausgenommen, sofern die Kompanie die Verantwortung über die sichere Verwahrung der Waffen übernimmt. Auch 18-jährige oder in Ausnahmefällen 16-jährige dürfen eine behördliche Ausnahmegenehmigung beantragen. Somit können Tiroler Schützen ihre Traditionen bewahren und weiterhin ihre wertvolle Nachwuchsarbeit leisten.
Ich bedanke mich herzlich bei Innenminister Gerhard Karner, der Verständnis für unser Tiroler Anliegen gezeigt hat, sowie all jenen, die mit großem Einsatz an dieser Novelle gearbeitet haben.