Neues Waffengesetz
Verantwortung für mehr Sicherheit.
Am 10. Juni haben beim Amoklauf in Graz zehn Menschen durch eine Schusswaffe ihr Leben verloren. Der Schmerz sitzt tief, die Wunden werden wohl niemals ganz heilen. Uns allen war klar: wir dürfen so eine Tat nicht einfach hinnehmen und zur Tagesordnung übergehen. Deshalb haben wir schnell gehandelt und im Parlament die größte Reform des Waffengesetzes seit dreißig Jahren beschlossen.
Mit Ausnahme der FPÖ haben alle Parteien zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen:
– „Abkühlphase“ wird verlängert – erst nach 4 Wochen wird die Waffe den Käufern tatsächlich ausgehändigt
– Mindestalter wird erhöht – für den Erwerb einer Waffe der Kategorie B (Pistolen und Revolver) auf 25 Jahre, bei jenen der Kategorie C (Gewehre) auf 21 Jahre
– psychologische Eignung wird künftig beim Ersterwerb und nach einer fünfjährigen Probephase intensiv überprüft.
– Datenaustausch zwischen Behörden wird verbessert
Dieses Gesetz ist weder ein „Angriff auf gesetzestreue Bürger“ (so die FPÖ) noch ein generelles Waffenverbot. Dieses Gesetz schützt Menschen, kann Straftaten verhindern, erhöht die Sicherheit. Es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit legalen Schusswaffen.
Der Weg zur Novelle ist ein Beweis für rasches, konsequentes Handeln. Schon im Juli wurde ein erster kurzer Entwurf mit der längeren „Abkühlphase“ eingebracht. Über den Sommer wurde auf mehreren Ebenen ein umfangreicher Abänderungsantrag erarbeitet. Dieser wurde Anfang September im Innenausschuss eingebracht, gleichzeitig eine Ausschussbegutachtung beschlossen. Innerhalb von 12 Tagen gab es über 450 Stellungnahmen, diese wurden in den endgültigen Entwurf eingearbeitet – unter anderem auch jene der Jäger, Sportschützen und Schützenkompanien.