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Teilpension: weiterer Baustein einer nachhaltigen Pensionsreform

Die langfristige Absicherung unseres Pensionssystems zählt zu den zentralen Reformvorhaben dieser Bundesregierung. Erste Maßnahmen wurden bereits beschlossen: höheres Antrittsalter und mehr Versicherungsjahre für die Korridorpension sowie Schwerarbeiterregelung für Pflegekräfte. Völlig neu hinzu kommt jetzt die Teilpension ab Anfang 2026. Damit können Beschäftigte einen Teil der Pension beziehen und gleichzeitig reduziert weiterarbeiten. Es ist kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch.

Konkret bedeutet das: Wer bereits pensionsberechtigt ist, kann künftig seine Arbeitszeit auf 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren – und parallel dazu anteilig Pension beziehen. Wer vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Teilpension geht, muss mit Abschlägen bis zur Regelpension rechnen, wer länger im Arbeitsleben bleibt, wird mit Zuschlägen belohnt. Ziel ist es, das faktische Pensionsantrittsalter weiter zu erhöhen und Menschen, die gerne weiterarbeiten möchten, bessere Rahmenbedingungen zu bieten.

Zwei Praxisbeispiele:

Hans, 63 Jahre, könnte mit Abschlägen in die Korridorpension gehen, möchte aber gerne noch Teilzeit weiterarbeiten.

Bettina, 60 Jahre alt, Anspruch auf die Schwerarbeitspension, regulär müsste sie bis 61,5 Jahre arbeiten.

Gleichzeitig wird die bisherige Altersteilzeit eingeschränkt. Ein Nachhaltigkeitsmechanismus stellt überdies sicher, dass die Pensionsausgaben im verankerten Budgetrahmen bleiben, ansonsten sind verpflichtend weitere Maßnahmen zu treffen.